Was ist der JAEB?

Die rechtliche Grundlage des Jugendamtselternbeirats (JAEB) ist im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

In der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung sieht das Gesetzt vor, dass in jeder Kommune ein JAEB gewählt werden kann. Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen zum JAEB statt.

Dies bedeutet für die Stadt Unna, dass nachdem zu Anfang eines Kindergartenjahres in allen Kindertageseinrichtungen ein Elternbeirat gewählt wurde, das Jugendamt diese zur Wahl des JAEB einlädt.

Die anwesenden Elternräte werden zunächst gefragt, ob ein JAEB gewählt werden soll – dies bedingt eine Anwesenheit von 15% aller Einrichtungen und ist in Unna seit 2011 der Fall!*
*Dieser Schritt ist nach Gesetzt nötig, da der JAEB eine Kann-Institution und keine Muss-Institution ist.

Nach Bejahung wird aus den Elternräten ein Vorsitzende/r, ein / mehrere Stellvertreter und zwei Landeselternbeiratsvertreter für das Kindergartenjahr gewählt.

 

Was macht der JAEB?

Wir vertreten die Interessen aller Eltern gegenüber dem Jugendamt und gegenüber den Trägern der Einrichtungen.

(Dies sind Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Elterninitiativen))

Wir versuchen übergreifende Themen der Einrichtungen zu zentralisieren zu diskutieren und weiterzugeben.

Hierzu finden Treffen zum Austausch der Elternräte untereinander, aber auch Treffen mit den Kindergartenleitungen und den Trägern statt.

Zusätzlich bieten wir Veranstaltungen für die Eltern zu gerade aktuellen Themen an. (z.B. Gesundheitsthemen, Kinder und Medien, u. ä.)
Dass der JAEB in der Stadt Unna sehr ernst genommen wird, zeigt der Sitz im Jugendhilfeausschuss der Stadt.

Der JAEB hat zwar keine Mitbestimmungsrecht, aber ein Mitwirkungsrecht.

 

Wer kann beim JAEB mitmachen?

Zu den JAEB Treffen, die in den Einrichtungen im Wechsel stattfinden, sind alle Elternräte, aber auch alle interessierten Eltern herzlich eingeladen.

Die Termine werden an die Elternräte der Einrichtungen verteilt und hier auf der Internetseite bekannt gegeben.

 

Vom JAEB zum LEB?

Der Landeselternbeirat (kurz LEB) ist die Vertretung der Eltern auf Landesebene.

Hierzu werden bei der JAEB Wahl zwei Vertreter gewählt, die an den Treffen des LEB teilnehmen.
Dies sind in der Regel zwei Treffen im Jahr, die aufgrund der Größe der Veranstaltung in größeren Städten am Wochenende stattfinden.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des LEB zu finden.